Medikamente, Kosmetik & Gluten

MEDIKAMENTE, KOSMETIK & GLUTEN

MEDIKAMENTE, KOSMETIK & GLUTEN

Wie ist das eigentlich bei der Einnahme von Medikamenten und dem Gebrauch von Kosmetika? Muss man auch dort auf Gluten achten?

Eine Frage, die sicher nicht nur wir uns zu Beginn der Diagnose Zöliakie gestellt haben. Zu dieser Fragestellung gibt es aus dem Jahr 2020 eine klare Aussage der AEOCS (das ist die Association of European Coeliac Societies) und ebenfalls eine Stellungnahme der DZG. Wichtig hierbei ist, dass sich die getroffenen Aussagen explizit auf Menschen mit Zöliakie beziehen. Auf Personen, die von einer Weizenallergie betroffen sind, treffen diese Aussage nicht zu.

MEDIKAMENTE, KOSMETIK & GLUTEN

Die AEOCS schreibt in Ihrer Stellungnahme aus dem Jahr 2020: „Menschen mit Zöliakie können sicher alle Medikamente auf dem europäischen Markt einnehmen. Ausgenommen sind hierbei einige Fälle individueller Überempfindlichkeit, die im Einzelfall abgeklärt werden sollte“. Weiter heißt es „…unter Berücksichtigung der relativ geringen Menge der täglich konsumierten Arzneimittel (…sind diese) völlig harmlos. Alle Medikamente können daher als sicher angesehen werden und sind für Menschen mit Zöliakie geeignet“. Diese Aussage trifft allerdings nicht auf Menschen mit einer Weizenallergie zu. Weizenstärke wird in einigen Medikamenten als Füllstoff verwendet. Substanzen wie Cellulose, Milchzucker und Stärke werden von Pharmaherstellern verwendet, um eine geringe Wirkstoffmenge aufzufüllen und zum späteren Medikament zu verarbeiten.

MEDIKAMENTE, KOSMETIK & GLUTEN

Was heißt das also nun und was bedeutet das für Menschen mit Zöliakie? Hierzu gibt es eine Stellungnahme der Zöliakie Gesellschaft Malta aus dem Jahr 2020. Diese besagt, dass lebenswichtige Medikamente eingenommen werden sollten, da die Lebensrettung hierbei immer im Vordergrund steht.

Auch die DZG sagt, dass Berechnungen der in Medikamenten enthaltenen Glutenmengen die Aussage der AOECS unterstreichen, dass Medikamente für Menschen mit Zöliakie unbedenklich sind. Sie empfiehlt bei regelmäßig einzunehmenden Medikamenten (zum Beispiel Schilddrüsenmedikamenten, Pille, Blutdrucktabletten etc.) von drei oder mehr Präparaten, dass die Medikamente auf ihre Glutenfreiheit hin überprüft und glutenfreie Medikamente verschrieben werden sollten. Weiterhin bittet die DZG auch um Beachtung der Tatsache, dass in zahlreichen homöopathischen Tabletten Weizenstärke enthalten ist.

Bei akuten Erkrankungen mit einmaliger oder kurzer Einnahme sollte, selbst bei nicht-deklariertem Gluten (über 20 ppm), kein gravierender Diätfehler entstehen.

MEDIKAMENTE, KOSMETIK & GLUTEN

Die AOECS schließt ebenfalls Kosmetika und Hygieneartikel, die mit der Schleimhaut in Verbindung kommen, in ihrer Stellungnahme ein. Hierzu schreibt sie: „Selbst wenn die Produkte Gluten enthalten, ist die Menge für Menschen mit Zöliakie kein Problem. Die Nebenwirkungen von Gluten werden nur dann ausgelöst, wenn Gluten mit dem Dünndarm in Kontakt kommt. Auch Zahnpasta und Lippenstifte sind für Menschen mit Zöliakie aufgrund der nur geringen Spurenmenge des im Produkt enthaltenen Glutens unbedenklich.“

Die DZG empfiehlt hingegen, Kosmetik- und Hygieneprodukte, die mit den Zähnen und den Schleimhäuten der Mundhöhle in Berührung kommen und die somit in den Magen-Darm-Trakt gelangen können, auf ihre Glutenfreiheit hin zu überprüfen. Produkte zur äußeren Anwendung wie Shampoo, Duschgel oder auch Körperlotion können laut DZG unbedenklich verwendet werden.

Der Vollständigkeit halber sollen an dieser Stelle aber noch die Begriffe aufgelistet werden, unter denen sich glutenhaltige Inhaltsstoffe in Kosmetikprodukten verstecken können. Diese Liste wurde einer Veröffentlichung der Zöliakie Gesellschaft Malta aus dem Jahr 2020 entnommen:

Weizen
  • Hydrolyzed wheat gluten
  • Triticum vulgare (wheat) gluten
  • Triticum aestivum / turgidum durum

 Dinkel

  • Triticum spelta
 Gerste
  • Hordeum vulgare / districhon
Roggen
  • Rye
  • Secale cereale
  • Barley
 Hafer
  • Oat
  • Avena sativa / strigosa

(Dieser Beitrag beruft sich auf Veröffentlichungen der DZG, der AOECS und der Zöliakie Gesellschaft Malta – er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt keine ärztliche Beratung)