Spurensatz

DER SPURENSATZ

DER SPURENSATZ

Immer wieder kommt es zu Unklarheiten, wenn es um den Spurensatz auf einem Produkt geht. Dieser Beitrag soll ein wenig Klarheit bringen und Euch Sicherheit geben.

Wenn ihr ein Produkt in die Hand nehmt und euch die Zutatenliste anschaut, könnt ihr ganz oft am Ende den Satz „Kann Spuren von Gluten/Weizen…enthalten“ lesen. Hierbei gibt es auch noch weitere Formulierungen dieses Spurensatzes. Oft wird mir die Frage gestellt, was es mit diesem Spurensatz auf sich hat und nicht selten wird automatisch aus diesem Satz geschlossen, dass Menschen, die unter Zöliakie leiden, dieses Produkt nicht essen können. Klingt eigentlich auch logisch! Zöliakie Betroffene dürfen schließlich auch nicht den kleinsten Krümel Gluten konsumieren…!

Allerdings hat der Spurensatz auf einem Produkt nichts mit tatsächlichen Spuren im Produkt zu tun! Verwirrend, oder?

DER SPURENSATZ

Die Antwort ist relativ einfach. Bei dem Anhang „Kann Spuren von… enthalten“ handelt es sich um eine rein rechtliche Absicherung des Produktherstellers. Dieser will sich hiermit absichern, falls es doch einmal zu Kontamination kommt. So zum Beispiel, falls im gleichen Werk auch glutenhaltige Lebensmittel hergestellt werden und somit eine 100 – prozentige Sicherheit nicht gewährleistet werden kann. ABER: In Deutschland gibt es keine rechtliche Verpflichtung, den Spurensatz zu kennzeichnen. Ein Hersteller könnte diesen auch komplett weglassen und das Produkt wäre dasselbe – und wäre somit ebenso sicher oder unsicher, als wenn ein Spurenhinweis abgedruckt worden wäre. Oft schreiben Unternehmen den Satz sogar zur Absicherung, ohne dass produktionstechnisch überhaupt ein Risiko besteht. Dieser Der Spurensatz hat somit also absolut keine Aussagekraft und sagt nichts über die Glutenfreiheit eines Produktes aus.

DER SPURENSATZ

Aber woran soll man sich dann orientieren? Es kommt in Deutschland allein auf die Zutatenliste an, die sich vor dem Punkt „.“ befindet – also noch vor dem Spurenhinweis. Wenn die Inhaltsstoffe, die hier abgedruckt sind, glutenfrei sind, ist es das Produkt auch. Denn an dieser Stelle gibt es eine rechtliche Verpflichtung: Alle Inhaltsstoffe und somit auch alle Allergene, die sich im Produkt befinden, müssen deklariert werden!

Ausnahmen bilden hier eigentlich glutenfreie Produkte, die verarbeitet wurden (wie aus Maismehl oder Buchweizenmehl). Hier sollten ausschließlich Produkte konsumiert werden, die als glutenfrei gekennzeichnet oder durch die DZG freigegeben wurden.